Beglaubigte Übersetzer müssen von einem Landgericht öffentlich bestellt werden. Gemäß § 189 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind Beglaubigte Übersetzer verpflichtet, einen Eid zu leisten, dass sie jedes Wort treu und gewissenhaft schriftlich übertragen werden und ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung als Fachübersetzer oder Sprachmittler bei Gerichten, Behörden und Notaren nachweisen können und meistens eine hoheitliche Aufgabe übernehmen.Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen Texte treu und gewissenhaft in die jeweils andere Sprache übertragen. Aufgrund des Dolmetschergesetzes werden in Berlin für gerichtliche und behördliche Zwecke Übersetzer für schriftliche Sprachübertragung von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Was ist eine beglaubigte Übersetzungen?

Die genauen Bezeichnungen für einen beeidigten Übersetzer können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Beglaubigte Übersetzungen sind beglaubigte Schriften zur Vorlage vor Gericht, übersetzt durch beeidigte Übersetzer, die bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht einen allgemeinen Eid abgelegt haben. 

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Die Voraussetzungen für die Beeidigung sind in der entsprechenden Gesetzgebung der jeweiligen Bundesländer geregelt. Urkunden zur Vorlegung bei Behörden, müssen amtlichen Charakter tragen. Richtigkeit und Vollständigkeit werden in der gefertigten Übersetzung der entsprechenden Dokumente gemäß § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort, Datum und Rundstempel, der mit dem Namen, der Sprache und der Anschrift des beeidigten Übersetzers versehen ist, bescheinigt. Beglaubigte Übersetzungen in Berlin haben eine besondere Beweiskraft. Die Ermächtigung, die Richtigkeit und Vollständigkeit zu bescheinigen, erstreckt sich auf eigene und fremde Übersetzungen.