Guten Tag!
Bei deinem Anliegen springt mir spontan eine Erinnerung in den Kopf, als ich selbst vor einer ähnlichen Fragestellung stand. Ein Kollege hatte mir damals von der Option erzählt, separate Verträge für Wohnung und Garage auszustellen. Tatsächlich kann das Vorteile bringen: Diese separaten Verträge erlauben es dir und deinen Mietern, unabhängig voneinander Kündigungen auszusprechen. Ein weiterer Punkt ist, dass es bei einem Garagenmietvertrag keinen besonderen Mieterschutz gibt wie bei einem Wohnraummietvertrag.
Und bezüglich der Nebenkosten: Normalerweise sind sie bei Garagen recht niedrig, da keine Heiz- und Wasserkosten anfallen und oft schon im Vertrag inbegriffen sind. Allerdings, wenn es anders vereinbart wird, können diese auch separat abgerechnet werden. Zu guter Letzt, es ist wichtig zu wissen, dass wenn die Garage Teil des Mietvertrags ist, können weder Vermieter noch Mieter die Garage unabhängig vom Mietvertrag kündigen und eine Mietpreiserhöhung für die Garage unabhängig von der Wohnung ist ebenfalls nicht möglich.
In diesem Fall, eine Teilkündigung ist nur möglich, wenn beide Parteien darüber einig sind. Ich hoffe, diese Anekdoten und Informationen können dir bei der Entscheidungsfindung helfen.
Viel Glück bei deinem neuen Projekt!