Beglaubigte Übersetzer müssen von einem Landgericht öffentlich bestellt werden. Gemäß § 189 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind Beglaubigte Übersetzer verpflichtet, einen Eid zu leisten, dass sie jedes Wort treu und gewissenhaft schriftlich übertragen werden und ihre fachliche Befähigung und persönliche Eignung als...